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seo_titel: KI-Texte und Urheberrecht: Gehört dir, was die KI schreibt?
meta_description: Ein EuGH-Gutachten sagt: KI-Chatbots können fremde Texte verletzen. Was das für kleine Betriebe heisst und wie du KI-Inhalte sicher nutzt.
hauptkeyword: KI Urheberrecht
kategorien:
– KI im Betriebsalltag
– KI-Beratung
schlagwoerter:
– KI Urheberrecht
– KI-Chatbot
– EuGH
– KMU
– Berner Oberland
datum: 2026-11-04


Die KI schreibt in Sekunden einen Text. Aber gehört der Text dir? Darf der Chatbot einfach wiedergeben, was er bei anderen gelesen hat?

Am 3. November 2026 hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, ein Gutachten vorgelegt. Die Kernaussage: Ein KI-Chatbot kann unter bestimmten Umständen das Urheberrecht von Verlagen verletzen, wenn er geschützte Texte erkennbar wiedergibt.

Was hat der EuGH entschieden?

Noch nichts. Das Gutachten ist kein Urteil. Es ist die Empfehlung des Generalanwalts an den Gerichtshof. Das eigentliche EuGH-Urteil folgt später, laut Heise voraussichtlich nicht vor 2027. Der Gerichtshof folgt solchen Gutachten häufig, aber nicht zwingend.

Hintergrund ist ein konkreter Fall: Der ungarische Presseverlag Like Company klagt gegen Google, weil dessen Chatbot Gemini geschützte Artikel vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Wann könnte eine Verletzung vorliegen?

Das Gutachten nennt laut Heise drei Bedingungen, unter denen ein Problem entstehen kann:

Unrechtmässiger Zugriff. Der Chatbot hat auf einen Artikel zugegriffen, der hinter einem Bezahlzugang stand.

Erkennbare Wiederverwendung der Ausdrucksform. Er gibt die konkrete Formulierung dieses Artikels erkennbar wieder, nicht nur die enthaltene Tatsache.

Ersatz des Originalbesuchs. Die Antwort des Chatbots ersetzt den ursprünglichen Artikel so weit, dass Lesende keinen Grund mehr haben, die Originalseite aufzurufen.

Wichtig dabei: Geschützt ist die Ausdrucksform, nicht die Information selbst. Fakten darf man weitergeben. Die konkrete Formulierung eines fremden Textes ist eine andere Sache.

Zum KI-Training sagt das Gutachten, dass das Auslesen geschützter Werke unter die gesetzliche Ausnahme für Text- und Data-Mining fallen kann. Der Streitpunkt liegt dort, wo Training aufhört und Wiedergabe anfängt.

Für einen Betrieb heisst das: Der Alltagsfall ist nicht der Betreiber eines Chatbots, sondern wer KI-Werkzeuge für Texte nutzt. Die Frage stellt sich auf einer anderen Ebene.

Was gilt das für die Schweiz?

Das Gutachten bewegt sich im EU-Recht. Für die Schweiz gilt es nicht direkt. Der Alltag verbindet die beiden Rechtsbereiche aber: Schweizer KMU, Vereine und Private im Berner Oberland nutzen dieselben Chatbots (ChatGPT, Gemini, Copilot) und publizieren oft auch für ein Publikum, das die EU einschliesst.

ki-beo gibt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu eurem Betrieb ist eine Fachperson für Urheberrecht die richtige Adresse.

Drei Faustregeln für den Alltag

Ohne Panik, aber mit etwas Aufmerksamkeit:

KI-Ausgaben als Entwurf behandeln. Der Chatbot liefert einen Ausgangspunkt, keinen fertigen Text. Kurz prüfen, ob eine Passage auffällig nah an einer bestimmten Quelle klingt.

Eigene Worte statt wörtlicher Übernahme. Die KI für Struktur und Ideen nutzen, den Text dann selbst formulieren. So entsteht ohnehin ein besserer Text für euer Publikum.

Fakten ja, Formulierung nicht kopieren. Was in einem Artikel steht, darf man weitersagen. Wie es dort steht, ist eine andere Frage.

Für einen Betrieb heisst das: Wer die KI-Ausgabe als Rohversion behandelt und mit eigenen Worten überarbeitet, ist auf der sicheren Seite, unabhängig davon, wie das EuGH-Urteil 2027 ausgeht.

Ist das ein Grund zur Panik?

Nein. Es ist noch kein Urteil. Aber es ist ein guter Moment, kurz zu prüfen, wie ihr mit KI-Texten in eurem Betrieb umgeht. Wer heute sauber arbeitet, braucht sich wenig Sorgen zu machen.

Ob euer Umgang mit KI-Werkzeugen schon gut aufgestellt ist oder ob es sinnvolle nächste Schritte gibt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch (45 Minuten, per Video oder vor Ort im Berner Oberland).

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Quelle: Heise: EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen

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ES
Emanuel Schmid
Inhaber von EIL in Spiez — hilft KMU im Berner Oberland, KI datenschutzkonform einzusetzen.