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ki-beo News — 19. September 2026

Ein KI-Bild ist schnell gemacht. Du tippst eine kurze Beschreibung, drückst auf «Erstellen», und dreissig Sekunden später hast du ein Produktbild für die Website, ein Motiv für den Flyer oder ein Titelbild für Social Media. Das ist der offensichtliche Vorteil dieser Werkzeuge.

Die eigentliche Frage kommt danach: Darfst du dieses Bild auch so verwenden, wie du es dir vorstellst?

Laut einem Artikel des Magazins Dr. Web (Markus Seyfferth, 18.09.2026) ist genau das der Punkt, den viele Betriebe unterschätzen, wenn sie KI-Bilder für kommerzielle Zwecke einsetzen.

Was viele unterschätzen: Verantwortlich ist der Betrieb

Wenn ein KI-Bild rechtlich in Frage gestellt wird (weil es auf geschütztem Material trainiert wurde, weil Dritten Rechte an den Inhalten zugesprochen werden oder weil die Herkunft unklar ist), liegt die Verantwortung nicht beim Anbieter des KI-Werkzeugs. Sie liegt bei dem Betrieb, der das Bild veröffentlicht hat.

Das klingt zunächst unangenehm. Es ist aber auch eine klare Orientierung: Wer weiss, worauf er achten muss, kann das Risiko gut handhabbar halten.

Hinweis zur Rechtslage: Die im Artikel von Dr. Web genannten Gerichtsfälle, Paragraphen und Bussgeldsrahmen beziehen sich auf deutsches und EU-/UK-Recht; sie gelten nicht direkt in der Schweiz. In der Schweiz gilt das Schweizer Urheberrecht, und die konkrete Rechtslage bei KI-generierten Bildern entwickelt sich noch. ki-beo gibt keine Rechtsberatung. Wer rechtliche Sicherheit braucht, fragt eine Fachperson.

Die praktische Kernbotschaft ist aber unabhängig vom konkreten Rechtssystem dieselbe: Kläre die Nutzungsrechte, bevor du ein KI-Bild veröffentlichst.

Drei Handgriffe, die konkret helfen

1. Werkzeuge bevorzugen, die offenlegen, womit sie trainiert wurden.
Nicht alle KI-Bildgeneratoren machen transparent, welche Bilder für das Training verwendet wurden. Anbieter, die das offenlegen und zudem einen Herkunftsnachweis ins Bild einbetten (etwa nach dem C2PA-Standard, einem internationalen Metadatenformat), erleichtern die eigene Absicherung. Der Artikel nennt Adobe Firefly als Beispiel für ein Werkzeug, das Trainingsquellen benennt und solche Nachweise einbettet. Das ist eine inhaltliche Angabe des Autors, keine Kaufempfehlung von ki-beo.

2. Dokumentieren: was, womit, wann.
Für jedes KI-Bild, das du veröffentlichst, notiere: welches Werkzeug, welches Datum, welcher Prompt (oder zumindest das Thema). Das kostet wenig Zeit und gibt dir im Zweifelsfall eine nachvollziehbare Grundlage.

3. Bei wichtigen Bildern: im Zweifel fragen.
Ein Bild, das intern als Platzhalter dient, ist etwas anderes als ein Produktbild auf der Startseite oder ein Motiv in einer gedruckten Kampagne. Je sichtbarer und wirtschaftlich relevanter das Bild, desto eher lohnt es sich, kurz nachzufragen: beim Anbieter des KI-Werkzeugs, beim Webdienstleister oder, für konkrete Rechtsfragen, bei einer Fachperson.

Auch interessant: Mehr Kontrolle darüber, was KI mit deiner Website macht

Ein verwandtes Thema hat Heise Online berichtet (18.09.2026): Cloudflare (ein weit verbreiteter Webdienst, den viele Hoster einsetzen) bietet seit dem 15. September 2026 eine Option an, mit der Website-Betreiber gezielt steuern können, ob KI-Anbieter ihre Inhalte fürs Modelltraining verwenden dürfen.

Die Logik dahinter: Bisher war es schwierig zu unterscheiden, ob ein Bot deine Seite für die Suchmaschinen-Indexierung aufruft oder um deine Texte und Bilder ins Training zu stecken. Mit der neuen Einstellung lässt sich beides trennen: Die Seite bleibt für Google & Co. sichtbar, aber das KI-Training auf eigenen Inhalten kann unterbunden werden.

Laut Heise ist die Funktion über alle Cloudflare-Tarife verfügbar, auch den kostenlosen. Ehrlicher Zusatz: Solche Regeln (auch in der robots.txt) sind eine Bitte, keine technische Sperre. Seriöse Anbieter halten sich daran; eine Garantie ist es nicht.

Das ist die logische Ergänzung zum gestrigen AEO-Thema: Sichtbar bleiben, wo du gefunden werden willst, und trotzdem selbst bestimmen, was mit deinen eigenen Inhalten passiert.

Was das für deinen Betrieb heisst

Zwei einfache Fragen für den Alltag:

Wenn du ein KI-Bild für die Website oder einen Flyer nutzt: Weisst du, mit welchem Werkzeug es erzeugt wurde, und hast du die Nutzungsbedingungen des Anbieters einmal überflogen?

Wenn du eine eigene Website hast: Nutzt du Cloudflare oder einen Hoster, der es einsetzt? Falls ja, lohnt ein kurzer Blick auf die neuen Einstellungsmöglichkeiten.

Beides ist kein grosser Aufwand, und beides gibt dir mehr Überblick darüber, wie deine eigenen digitalen Inhalte genutzt werden.

Weitere Einordnungen zu KI im Betriebsalltag findest du auf ki-beo.ch. Und wenn du bei Computer, Netzwerk oder digitaler Infrastruktur im Betrieb Unterstützung suchst, ist EIL-Support in Spiez gern für ein kurzes Gespräch da.

Quellen: Dr. Web Magazin, Markus Seyfferth (18.09.2026): «Adobe Firefly vs. Google Gemini: KI-Produktbilder — Nutzungsrechte» — https://www.drweb.de/ki-produktbilder-firefly-gemini-nutzungsrechte/. Heise Online (18.09.2026): «Google-Suche ja, Modelltraining nein: Neue Cloudflare-Regeln» — https://www.heise.de/news/Google-Suche-ja-Modelltraining-nein-Neue-Cloudflare-Regeln-11457767.html. Rechtsangaben und Bussgeldsrahmen in der Dr.-Web-Quelle beziehen sich auf DE/EU/UK-Kontext und sind nicht direkt auf die Schweiz übertragbar. Produktnennungen (Adobe Firefly, Google Gemini, Cloudflare) sind inhaltliche Nennungen aus den Quellen — keine Empfehlung oder Partnerschaft von ki-beo oder EIL-Support. Keine Rechtsberatung.

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ES
Emanuel Schmid
Inhaber von EIL in Spiez — hilft KMU im Berner Oberland, KI datenschutzkonform einzusetzen.