Datenschutz & Recht · 6 Minuten Lesezeit
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei. Stand: Juni 2026.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit dem 1. September 2023. Wenn Sie KI einsetzen und dabei Personendaten verarbeiten, müssen Sie drei Grundpflichten erfüllen: Transparenz gegenüber Betroffenen, Datenschutz by Design in der technischen Umsetzung, und bei besonders schützenswerten Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Das gilt auch für KI-Chatbots.
Was ist das revDSG – und wen betrifft es?
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1) ist das Schweizer Pendant zur EU-DSGVO. Es gilt für alle natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz, die Personendaten verarbeiten – also auch für KMU, Vereine und Einzelfirmen. Anders als die DSGVO kennt das revDSG keine Geldbusse für natürliche Personen als Verantwortliche, aber strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz.
Welche Pflichten entstehen beim KI-Einsatz?
- Transparenz (Art. 19 revDSG): Sie müssen Personen informieren, dass und wie Sie ihre Daten verarbeiten. Ein Chatbot muss als KI gekennzeichnet sein.
- Datenschutz by Design: Die technische Lösung muss von Beginn an so gebaut sein, dass sie Datenschutzrisiken minimiert – z.B. kein unnötiges Speichern von Chatverläufen.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wenn Sie einen KI-Anbieter beauftragen, brauchen Sie einen Vertrag, der regelt, wie dieser Ihre Daten behandelt.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 22 revDSG): Bei besonders schützenswerten Daten (Gesundheit, Finanzen, politische Meinungen) oder grossem Verarbeitungsrisiko.
Warum Schweizer Hosting ein Unterschied macht
US-Cloud-Dienste (z.B. OpenAI, Google, Microsoft Azure US) unterliegen dem US CLOUD Act. Das bedeutet: US-Behörden können unter bestimmten Umständen auf Daten zugreifen, auch wenn diese physisch in Europa liegen. Schweizer Hosting (z.B. Infomaniak, Genf/Zürich) unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht.
58% der Schweizer befürchten Datenmissbrauch beim KI-Training. (EY «Decoding the Digital Home 2025»)
Was KI BEO konkret macht
Alle KI-Lösungen von KI BEO sind auf Schweizer Servern (Infomaniak, ISO 27001) gehostet. Jedes Setup enthält eine Datenschutzerklärung für den Chatbot, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und die Kennzeichnung als KI-Assistent. Bei sensiblen Branchen (Arzt, Anwalt, Treuhand) erstellen wir gemeinsam eine DSFA.
Haben Sie Fragen, wie KI in Ihrem Betrieb DSG-konform eingesetzt werden kann? Kostenloses Erstgespräch buchen
KI-Potenzial-Check anfordern → · Datenschutzerklärung von KI BEO →