revDSG und KI: Was Schweizer KMU über Datenschutz wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Wer KI-Werkzeuge einsetzt, muss sicherstellen, dass Kundendaten nicht in unbekannte Systeme ausserhalb der Schweiz fliessen. Mit Swiss Hosting und transparenten Verträgen ist Compliance erreichbar — auch für kleine Betriebe.

Was hat sich mit dem revDSG geändert?

Das revDSG bringt drei zentrale Neuerungen, die für KMU mit KI-Einsatz relevant sind:

  • Informationspflicht: Wenn Sie automatisierte Entscheidungen treffen (z. B. Anfragen automatisch beantworten), müssen Betroffene darüber informiert werden.
  • Datenschutz durch Technik: «Privacy by Design» — Datenschutz muss von Anfang an eingebaut sein, nicht nachträglich ergänzt.
  • Meldepflicht bei Verletzungen: Datenschutzverletzungen müssen dem EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) gemeldet werden.

Welche KI-Tools sind problematisch?

Kostenlose KI-Chatbots grosser US-Anbieter speichern Ihre Kundendaten oft auf ausländischen Servern und verwenden sie für das Training ihrer Modelle. Das kann mit dem revDSG kollidieren, besonders wenn Kundennamen, Buchungsdaten oder Gesundheitsinformationen übermittelt werden.

Was ist eine revDSG-konforme Lösung?

Eine konforme KI-Lösung für Schweizer KMU erfüllt folgende Kriterien:

  • Daten verbleiben auf Schweizer Servern (z. B. Infomaniak, Zürich/Genf)
  • Kein Training des KI-Modells mit Kundendaten
  • Transparente Datenschutzerklärung auf der Website
  • Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) mit dem KI-Anbieter

Fazit für KMU im Berner Oberland

KI und Datenschutz schliessen sich nicht aus. Mit dem richtigen Anbieter und Swiss Hosting können Sie KI-Werkzeuge sicher und gesetzeskonform einsetzen — ohne Juristen oder IT-Abteilung.

KI-BEO setzt ausschliesslich auf Schweizer Infrastruktur und stellt Ihnen einen vollständigen AVV zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.